SACHVERSTÄNDIGENBÜRO D. SCHNEIDER
QUALITÄT SEIT ÜBER 30 JAHREN
 


Die Sachverständige

  • studierte Diplom-Ingenieurin für Ökonomie (Friedrich-Schiller-Universität Jena)
  • seit 1990 selbstständig in der Bewertung von Immobilien
  • seit 1994 öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Erfurt für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • seit 1995 öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Erfurt für die Bewertung von Mieten und Pachten
  • seit 1998 öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Erfurt für die Bewertung von Hotel- und Gaststättenbetrieben einschließlich Inventarbewertung
  • seit 2010 Immobiliengutachterin CIS HypZert (F) 
  • bis 2023 geschäftsführende Gesellschafterin der Arens GmbH 
  • Mitglied im Gutachterausschuss der kreisfreien Stadt Erfurt




LEISTUNGSUMFANG


Als in mehreren Sachgebieten bestellte und vereidigte Sachverständige, biete ich ein umfassendes Leistungsspektrum der Immobilienbewertung an. Ich bin unter anderem für Amtsgerichte, Banken, Versicherungen, Firmen, Kommunen und Privatpersonen und sämtliche weitere öffentliche und private Auftraggeber tätig. Ich biete hierbei die Bewertung jeglicher Arten von bebauten und unbebauten Grundstücken an.



Verkehrswertgutachten

Bewertungen nach § 194 BauGB zur Feststellung des Verkehrswertes einer Immobilie stellen den Großteil meines Tätigkeitfeldes dar. 


Bewertungsanlässe können dabei bspw. sein:

- im Zuge des Verkaufs,

- durch Veranlassung des Gerichts, z.B. bei der Zwangsversteigerung, der Zugewinnermittlung und bei Erbauseinandersetzungen

- zu steuerlichen Zwecken

- bei der Bewertungen von dinglichen Belastungen wie

- Wohnungsrechten

- Nießbrauchrechten

- Erbbaurechten

- Dienstbarkeiten, Baulasten usw.

Beleihungswertgutachten

Die Feststellung des Beleihungswertes nach § 16 Abs. 1 und 2 des PfandBG stellt die Hauptanforderung von Banken, z.B. im Zuge der Kreditvergabe, dar. 


Seit vielen Jahren arbeite ich zuverlässig mit verschiedenen Kreditinstituten zusammen und kann die unterschiedlichsten Anforderungen (z.B. LORA-Konformität) erfüllen.


Miet- und Pachtwertgutachten

Sind sachverständig Miethöhen zu ermitteln, bietet sich ein Miet- oder Pachtwertgutachten an.


Dies kann unter anderem im Streitfall notwendig sein. Hierbei wird, je nach Aufgabenstellung, bspw. die ortsübliche Vergleichsmiete festgestellt oder ein marktüblicher Pachtzins.

 Hotel- und Gaststättenbewertung


Diese Verkehrs-wertgutachten und  Miet- und Pachtwertermittlungen sind speziell auf die Besonderheiten von Hotel- und Gaststättenbetrieben zugeschnitten.

Sie sind insbesondere  bei Aufgabe oder Fortführung von Hotel- und Gaststättenbetrieben, für steuerliche Zwecke und bei sonstigen Inventar- oder Unternehmensbewertungen erforderlich.



Kontakt



Johannesstraße 39

99084 Erfurt


0361/ 211 51 18


Friedrich-Ebert-Anlage 36

60325 Frankfurt a.M.


069/244 333 085


info@wertgutachten-schneider.de